12-09-2012, 08:13
Haager Übereinkommen war vorgestern. Seit dem 18. Juni 2011 ist die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen in Kraft getreten.
Ja, Betreuungsunterhalt (der nach §1615l BGB) kann problemlos in Österreich vollstreckt werden, so wie alle anderen Unterhaltsarten. Eine Übereinstimmung mit nationalem Recht spielt keine Rolle.
Ja, Betreuungsunterhalt (der nach §1615l BGB) kann problemlos in Österreich vollstreckt werden, so wie alle anderen Unterhaltsarten. Eine Übereinstimmung mit nationalem Recht spielt keine Rolle.