12-09-2012, 17:30
Die EG Nr4/2009 bezieht sich in Artikel 15
EG Nr4/2009
beim anzuwendenen Recht auf das Abkommen des Haager Protokolles von 23. November 2007,
Haager Protokoll von 23.11.2007
welches in Art 6 die Möglichkeit stellt, dem Anspruch entgegen zu gehen wenn im Staate des Aufenthaltsortes des Verpflicheten, ein solches Recht nicht besteht(außer Unterhaltsanspruch für Kinder).
Was ist nun dran?
EG Nr4/2009
beim anzuwendenen Recht auf das Abkommen des Haager Protokolles von 23. November 2007,
Haager Protokoll von 23.11.2007
welches in Art 6 die Möglichkeit stellt, dem Anspruch entgegen zu gehen wenn im Staate des Aufenthaltsortes des Verpflicheten, ein solches Recht nicht besteht(außer Unterhaltsanspruch für Kinder).
Was ist nun dran?