12-09-2012, 17:55
Verfahren gibt es noch keines - hier könnte ich den Ball vorlegen und das Recht vorab bestimmen.
Dann biete ich ihr eine vollzeit Kindesbetreuung über 5 Werktage an, 3 über den Kindergarten wie auch von ihr gewollt, 1 über ihre Großelern und 1 über mich. Die Kosten dafür würde ich vollständig übernehmen und dies auch mit einem Titel in Österreich zuzüglich des Kindesunterhalters versehen lassen und mich darauf verpfändlich machen.
Nun habe ich eine Möglichkeit geschaffen ihre Vollzeiterwerbstätigkeit wieder aufzunehmen und nach Art 8, Abs 4&5 eine deutlich für beide Parteien harmonische Lösung geschaffen.
Dies wäre der Plan, alles bereits bevor das Gericht im Boot sitz einzurichten, Notariell den Titel in Österreich erstellen zu lassen und einer inner familieären Kinderbetreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Wie würde ein Richter über solch eine Lösung denken?
Dann biete ich ihr eine vollzeit Kindesbetreuung über 5 Werktage an, 3 über den Kindergarten wie auch von ihr gewollt, 1 über ihre Großelern und 1 über mich. Die Kosten dafür würde ich vollständig übernehmen und dies auch mit einem Titel in Österreich zuzüglich des Kindesunterhalters versehen lassen und mich darauf verpfändlich machen.
Nun habe ich eine Möglichkeit geschaffen ihre Vollzeiterwerbstätigkeit wieder aufzunehmen und nach Art 8, Abs 4&5 eine deutlich für beide Parteien harmonische Lösung geschaffen.
Dies wäre der Plan, alles bereits bevor das Gericht im Boot sitz einzurichten, Notariell den Titel in Österreich erstellen zu lassen und einer inner familieären Kinderbetreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Wie würde ein Richter über solch eine Lösung denken?