Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsunterhalt deutscher Kindesmutter in Österreich vollstreckbar?
#7
Wir haben uns kurz nach der Geburt unseres Kindes getrennt. Seitdem her arbeite ich daran eine Doppelresidenz vorzubereiten. Realisierung des Eigenheims im Nachbarstaat, begonnene Elternberatung zum Kindesumgang(nach Gericht), Antrag auf gemeinsamen Sorgerecht(am Gericht). Verhältnis ist schlecht. Ich sehe unsere Tochter im Schnitt jedes 2 Wochenende für beide Tage von morgens bis abends. was erst vor kurzem darauf hin gekürzt wurde. hatte anfangs meine tocher von freitag abend bis montags morgen in alleiniger obhut.
Nun wird unsere Tochter ein Jahr alt und die Kindesmutter wird wieder im Teilzeiterwerb tätig. Nun gehen die 800Euro vom Staate ab, welche im ersten Jahr ausbezahlt wurde. Jetzt kam das Schreiben vom JA zur Bekanntgabe der Einkünfte für die Beistandschaft - vermutlich weil die zu beginn gegenseitig vereinbarte summe für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt nun zu wenig sind.
Ich kann mir die neue Rechnung die dadurch zustande kommt, aber nicht leisten mit den Kosten von zwei Heimen und den Reisekosten.
Dahergehend muss es doch eine andere Lösung geben, ohne großartigen Streit, beide Parteien zufrieden zu stellen.

Jedoch ist es immer gut ein gesetzliches Ass im Ärmel zu haben mit positiver Möglichkeit.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Betreuungsunterhalt deutscher Kindesmutter in Österreich vollstreckbar? - von John Smith - 12-09-2012, 18:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Elternvereinbarung vollstreckbar, Ordnungsmittel anwendbar? Pistachio 00 53 50.212 01-10-2014, 13:36
Letzter Beitrag: ArJa
  Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar! gleichgesinnter 6 9.985 09-12-2013, 13:19
Letzter Beitrag: MNeumann
  Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt alexerl 41 55.835 12-08-2013, 18:09
Letzter Beitrag: Art20Abs4GG

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste