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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#2
Du hast noch Glück, dass nicht bereits ohne Anhörung im Eilverfahren entschieden worden ist.

- keine Anwaltspflicht. Die Ex kriegt aber tatkrätige Hilfe von der nächsten Frauenberatungsstelle.
- Verfahrenskostenhilfe kann ohne Anwalt beantragt werden.
- Lange Gegendarstellungen liest kein Richter. Widerlege bei der Anhörung.
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von p__ - 12-09-2012, 23:09

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