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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#4
(13-09-2012, 02:33)sorglos schrieb: Wir haben in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass eine extrem sachliche, knappe Stellungnahme vorab durchaus hilfreich sein kann.

Wenn man das probiert, sollte man es unbedingt von einer oder mehreren neutralen Personen gegenlesen lassen. In der Regel ist die Betroffenheit viel zu gross, um knapp und sachlich bleiben zu können. Dann kommen mehrseitige Werke raus, in denen man sich mit Formulierungen verstrickt. Dann lieber gar nichts wie so was.
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von p__ - 13-09-2012, 08:06

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