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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#5
Im Gewaltschutzverfahren geht es ausschließlich darum, die unter eidesstattlicher Versicherung vorgebrachten Anschuldigungen zu entkräften.

Das kann man in der Regel NICHT im mündlichen Anhörungsverfahren.

Wer es so weit kommen läßt, ohne die gegen ihn erhobenen Vorwürfe schriftlich zu widerlegen -und zwar sehr genau und detailliert!- wird in der mündlichen Anhörung nicht mehr die Gelegenheit dazu erhalten. Denn dort tritt die Gegenseite mit ihrer Anwältin auf, die sehr genau darauf achten wird, dass zwischen den Parteien ein Verhältnis ähnlich dem zwischen Staatsanwalt als Ankläger und armes Sünderlein als Angeklagter besteht.

Das Gericht selbst geht davon aus (es muss wegen der eidesstattlichen Erklärung und wegen der anwaltlichen Belehrung davon ausgehen), dass die Anschuldigungen zutreffend sind.
Damit bist Du in der Verteidigung!

"Wer sich verteidigt, klagt sich an", sagt ein altes Sprichwort und meint damit, dass man als Angeklagter vvh die Arschkarte stecken hat.

Wenn schon das Gesetz Dir wegen der relativ strengen Rechtsfolge beeidigter Vorwürfe die Möglichkeit eingeräumt hat, schriftlich Stellung zu beziehen, solltest Du das ernst nehmen und nicht leichtfertig darauf verzichten. Denn was Du schreibst muss - und wird das Gericht ganz sicher auch lesen, beachten und bewerten.

Im eigenen Gewaltchutzvrfahren, dass mich aus allen Wolken fallen ließ, habe ich nicht nur die Vorwürfe entkräftet und den vorgetragenen Sachverhalt richtig gestellt, sondern selbst heftig und intensiv gegen die KM Anschuldigungen erhoben, im Übrigen mit Blick auf den auffälligen Zusammenhang zu ihren Bindungstoleranzdefiziten (Umgang) die Gründe und die wahre Intention ihrer schäbigen Lügereien aufgedeckt (über 10 Seiten in voller Breite!). Das Verfahren ging nach Hinten los: ich erhielt (obwohl im rechtshängigen Umgangsverfahren zunächst gar nicht beantragt) einen weiteren innerwöchentlichen Umgangsnachmittag!

Du musst auf ALLES(!) was sie Dir vorwirft und womit sie ihren Antrag begründet, eingehen und es widerlegen und endlich selbst Deine Gegendarstellung eidesstattlich versichern.

Nimm das sehr genau! Was Du übersiehst und nicht -wenigstens mit Nichtwissen- betreitest, bleibt hängen und wird gegen Dich verwendet werden.
Und nimm einen Anwalt mit, wenn Du schon VKH bewilligt bekommen wirst!
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Ibykus - 13-09-2012, 08:32

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