Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#6
stimme Ibykus voll und ganz zu.
Die Gegendarstellung ebenfalls an Eides Statt versichern. Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht, einfach unterschreiben und mit AZ an das Gericht faxen.
Die schriftlichen Dinge sind insbesondere wichtig, wenn es eine Instanz hoeher gehen sollte (was ich Dir nicht wuensche).
Gerichtsgebuehren sind niedrig, das zahlst Du aus der Portokasse. Teuer wird's nur, wenn das Gericht entscheidet, die gegnerische RAttin zu zahlen..

Viel Glueck! Halte uns auf dem Laufenden!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Clint Eastwood - 13-09-2012, 08:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt SoloLeveling85 25 10.478 31-05-2024, 21:39
Letzter Beitrag: SoloLeveling85
  Kontaktverbot durch KM Ein Vater 9 8.487 29-10-2019, 15:26
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Einstweilige anordnung elterliche sorge Ein Vater 12 10.148 13-09-2018, 09:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Ku wie reagieren anor-al-mal 11 12.466 24-01-2014, 15:17
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste