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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#6
stimme Ibykus voll und ganz zu.
Die Gegendarstellung ebenfalls an Eides Statt versichern. Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht, einfach unterschreiben und mit AZ an das Gericht faxen.
Die schriftlichen Dinge sind insbesondere wichtig, wenn es eine Instanz hoeher gehen sollte (was ich Dir nicht wuensche).
Gerichtsgebuehren sind niedrig, das zahlst Du aus der Portokasse. Teuer wird's nur, wenn das Gericht entscheidet, die gegnerische RAttin zu zahlen..

Viel Glueck! Halte uns auf dem Laufenden!
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Clint Eastwood - 13-09-2012, 08:43

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