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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#8
(13-09-2012, 09:12)p schrieb: Im Gewaltschutzverfahren geht es selten eine Instanz höher.
Deswegen ist es besonders wichtig, alle Vorwürfe auszuräumen.
Bleibt was "stecken", geht es aber nicht selten ins Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung etc.
Und aus DIESER Nr. kommt man dann nicht ohne anwaltliche Hilfe (Verteidiger sind nicht billig) wieder raus!

p schrieb:Der Normalfall sind Richter, die den Papierstapel mit Verteidigungen irgendwo unter anderen Papieren liegen haben, sich zurücklehnen, die Hände falten und etwas fragen wie "Stellen sie ihrer Ex-Frau nach?".
*lach*
nein, nein! Ganz so ist es dann doch nicht! Wink
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Ibykus - 13-09-2012, 09:34

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