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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#10
Ich hab damals einem mehrere 100 meter Meter Verweis zugestimmt. Ich sehe nach wie vor meine Ex samt Kind immer und immer wieder. Die fortwährenden Anzeigen bei der Polizei verlaufen sich im Sande. Der Rechtsanwalt fordert fortwährend zunächst 500,- €, dann bis zu 250.000,- €, dann 250,- €, auch 1.000,- € Bussgeld, das Gericht spielt aber irgendwie nicht mehr mit. Ich selbst reagier da nicht mal mehr drauf, entsorg die gelben Briefumschläge samt Inhalt und gut. Irgendwann, sollte ein Bussgeld kommen, werde ich es kostengünstig absitzen, auf Steuerzahlers Kosten versteht sich. Getreu dem Motto, wer den Schaden verursacht, der muss ihn auch bezahlen.
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Kasimir - 13-09-2012, 10:58

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