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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#16
Als Hinweis "Staying Alive12" sollte noch erwähnt sein, das ich die Absolution deutscher Gerichtsbarkeit für mich in grössten Teilen verinnerlicht habe. Wie du merken wirst, gehen meine Äusserungen und Hinweise nicht konform mit über der Hälfte der Meinungen unserer anderen Sach- und Lachkundigen hier im Forum. Von Justiz habe ich keine Ahnung, von den meisten Gesetzen will ich nichts wissen, da sie für mich schlichtweg nicht existend sind. In meiner Kopfvorstellung kann es kein Gesetz geben, das über meinen Verstand hinausragt. Das heisst nun nicht, das ich mit 150 km/h durch die Ortschaft fahre, noch den Eindruck habe, wir hätten hier den wilden Westen. So komisch das aber vl klingt, fahre ich mit meiner Art ganz gut und schlittere um Haaresbreiten an Verurteilungen vorbei. Das kann sich natürlich jederzeit ändern. Alles in allem ist es so, die Tinte auf meiner Akte wird bei mir nie trocken, da habe ich auch schon das nächste Verfahren am Hintern, einfach weil ich mein Kind liebe. Meine Hinweise sind nur auf eigenen Erfahrungen beruhend. Bitte selbst differenzieren und für dich jederzeit passende und gesunde Entscheidungen treffen. Gutes Gelingen!
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Kasimir - 14-09-2012, 12:57

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