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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#17
@Staying Alive

Zitat: Es gibt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung (von mir angestossen), die zu 70% funktioniert. Inhaltlich ist sie mir zu wenig, dem Kleinen zu wenig, aber das ist eine andere Baustelle.

na schau mal; Umgang mit Kid funktioniert zu 70%, ....und dennoch leiert Deine Teuerste ein Gewaltschutzverfahren gegen Dich an. An Deiner Stelle würde ich den Umgang weiterhin so wahrnehmen wie bisher, und erst im Rekursverfahren dezent darauf hinweisen, dass die verhaltensoriginelle Mama Dich zwar als Gewalttäter identifiziert hat, aber dennoch nichts dagegen hat Dir eine schutzbedürftigen Menschen zwecks Umgang zu überlassen.

Das ist ein weiterer Joker, der aber erst im Rekursverfahren gezogen werden soll. Lass die Alte genau dort und genau an diesem Punkt auf die Schnauze fallen. Viel Glück dabei.
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von terrax - 15-09-2012, 13:29

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