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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#18
Bei mir hat die Richterin, das direkt (Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kontaktsperre) innerhalb von einem Tag alles abgelehnt. Ich war aber auch sofort nach dem polizeilichen Rausschmiß - am naechst möglichen Tag - beim FamGericht und habe mich dort persönlich mit Schlips und Kragen vorgestellt und dasselbe habe ich am selben Tag beim JA gemacht. Ich habe den Vorwürfen meiner Ex nicht widersprochen, sondern einfach nur gesagt, daß es nicht sein kann, daß der Kontakt gerichtlich verhindert wird. Da ein Kontakt bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig ist, hat die Richterin die beiden Anträge innerhalb von einem Tag abgelehnt. Kosten hatte meine Exe. Manchmal ist es am besten die Exen machen zu lassen, wenn die Vorwürfe absurd und unhaltbar sind. Wichtig ist, vorstellig zu werden und einen Eindruck und Interesse am Kind zu zeigen. Niemals die eventuell bestehende zeitige Umgangsregelung kritisieren. Das Kind gehört zur Mutter, wenn bis jetzt nichts anderes entschieden ist!!!!! Das bei einer Vorstellung anzufechten wäre fatal. Bei mir war das entscheidend. Die Richterin hat geurteilt, das keinerlei Gefahr für Mutter und Kind besteht und das der Vater den natürlichen Platz des Kindes, an der Seite der Mutter nicht in Frage stellt.
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Tigerfisch - 15-09-2012, 15:05

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