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Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß
#6
@Azrael: Weshalb warst Du da ? § 170 StGB ?
Von einem Bewärhungshelfer weiß ich nichts. Davon wurde seinerzeit im Verfahren abgesehen. Man muß bedenken, dass dieser Amtsrichter hier als Popo bekannt ist. Einer von der Sorte : Ich habe von Unterhaltsrecht keine Ahnung und es ist mir auch sch.... egal. Der hat zu zahlen und Basta.
Von dem ist nichts zu erwarten. Mein Anwalt hat sich nun für das Verfahren am 26.09. angekündigt. Das gefällt dem Amtsrichterlein überhaupt nicht.
Beim ersten Verfahren war ich ja alleine da. Leider......
Gegen die evtl. Aufhebung einer Bewährung kann man Beschwerde einlegen. Das ich ab dem 01.10. einen Job habe, habe ich noch nicht mitgeteilt. Aus gutem Grund. Ich werde es mitteilen, wenn der 26.09 rum ist und sowieso in Berufung gegangen worden ist.
Denn im Verfahren wird die Ex als Zeugin sitzen und dort muß sie es noch nicht erfahren. Der Amtsrichter will VOR dem Verfahren mir noch Eins rein drücken. Das wird nicht gehen, wenn ich eine AU einreiche. Dann muß Er einen neuen Termin machen. Schade..... ;-) . Mal sehen, was Montag der Anwalt dazu sagt.

@Rumpel : Bei allem Respekt für Dich und dem was Du erlebt hast. Wir sollten in diesem Forum mal wieder dazu übergehen, nicht diejenigen zu beleidigen, die hier in Teilbereichen das meiste Fachwissen haben. Polemik usw. wende ich auch gerne an, hilft aber nicht beim Beseitigen der Probleme ! In letzter Zeit haben sich hier gerade wegen unqualifizierter Kommentare einige zurück gehalten, die was zu sagen haben, aber keine Lust mehr verspüren, das Niveau a la "Gute-Frage.net" zu unterstützen. Antworten die beginnen mit : "Ich glaube......." können sehr schnell zum Rohrkrepierer werden.
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RE: Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - von Nappo - 16-09-2012, 11:42

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