20-09-2012, 12:37
@Nappo
Jup, ich Döskopp hatte gekündigt weil ich stinkig war,..war dann zu meinem Nachteil sag ich mal
Ich würde da an deiner Stelle mit deinem Anwalt kleine Brötchen backen, sagen was der Richter hören will und jut is.
Hier dreht es sich nicht um das "Recht haben" sondern um einen Widerruf der Bewährung abzuwenden, um in Freiheit zu bleiben.
Der Gutste kann nämlich durchaus auch noch die Bewährung verlängern, bis zu 5 Jahre.
Ab und an ist da halt "Duckmäusertum" angesagt, vor allem dann wenn so ein Richter eher nach der Nase urteilt...also ist "zerknirscht und verloren sein" angesagt.
Denn kommste so einem zu blöde, biste wech vom Fenster,..Gründe dafür findet er sicherlich wenn er die Gesetze punktgenau umsetzt.
Zitat:@Azrael: Weshalb warst Du da ? § 170 StGB ?
Jup, ich Döskopp hatte gekündigt weil ich stinkig war,..war dann zu meinem Nachteil sag ich mal
Ich würde da an deiner Stelle mit deinem Anwalt kleine Brötchen backen, sagen was der Richter hören will und jut is.
Hier dreht es sich nicht um das "Recht haben" sondern um einen Widerruf der Bewährung abzuwenden, um in Freiheit zu bleiben.
Der Gutste kann nämlich durchaus auch noch die Bewährung verlängern, bis zu 5 Jahre.
Ab und an ist da halt "Duckmäusertum" angesagt, vor allem dann wenn so ein Richter eher nach der Nase urteilt...also ist "zerknirscht und verloren sein" angesagt.
Denn kommste so einem zu blöde, biste wech vom Fenster,..Gründe dafür findet er sicherlich wenn er die Gesetze punktgenau umsetzt.