24-09-2012, 18:47
Das OLG Hamm setzt mal wieder Maßstäbe.
Weil die Mutter sich so intensiv um die Verweigerung von Umgang und Sorgerecht bemühen musste, kann sie nur eine 2/3 Stelle annehmen.
http://blog.beck.de/2012/09/24/2-x-zwill...ment-41953
Weil die Mutter sich so intensiv um die Verweigerung von Umgang und Sorgerecht bemühen musste, kann sie nur eine 2/3 Stelle annehmen.
http://blog.beck.de/2012/09/24/2-x-zwill...ment-41953