28-09-2012, 23:48
In der Unterhaltssache hat die Gegenseite jetzt versucht, den geldwerten Vorteil meines Firmenwagens um einen Multiplikator anzureichen. Schließlich habe ich für den Umgang einen Kleinbus mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro anzuschaffen & vorzuhalten. Das wäre ja dann die Berechungsgrundlage für den geldwerten Vorteil und nicht meine derzeitige überdachte Zündkerze.
Das AG hat nun einen Beschluß erlassen:
1.) KM bekommt keine VKH.
2.) Ist völlig schnurz, ob der Dienstwagen von KV mehr oder weniger wert ist, mehr als x Euro geht nicht (muß also doch kein Kleinbus als FW einfordern), auch wenn der Pflichtige privat alles frei hat, so wie KM das vorträgt. Damit bleibt er in der Gruppe 3 der DDT. Weil er 5 Unterhaltsberechtigte hat, ist eine Abstufung um 2 Stufen völlig in Ordnung. Damit ist er auf Stufe 1 der DDT angekommen. Der Mindestunterhalt abzgl. Kindergeldanteil wird weiterhin gezahlt. Anspruch auf mehr Unterhalt besteht zur Zeit nicht.
Was m. Erachtens fehlt, ist die Gültigkeit ab Antragstellung.
Aber das Geld ist sowieso schon ausgegeben.
Zusätzlich wurde eine mündl. Verhandlung Ende Oktober anberaumt. Ich bin allerdings nicht vorgeladen.
Fazit bis jetzt: Eine Ersparnis von 35 Euro monatlich. Das ist wohl schon mehr, als ich erwarten durfte.
Wenn man den Ertrag jetzt mal hochrechnet und überlegt, wieviele Leute damit beschäftigt waren...das Ergebnis hat doch auch nur
eine sehr kurze Halbwertzeit.
Im Raum steht die Ansprache der Umgangskosten. Mein RA will das per Vergleich erzielen. Das will ich allerdings nicht, weil ich dann den möglichen Erlös für sein Honorar verbraten muß (Vergleichsgebühr).
Wie kann ich mich da gegenüber meinen RA absichern, wenn ich der Verhandlung nicht beiwohne? Im Prinzip könnte ich ja jetzt auch sagen, paßt schon, können wir so lassen.
Aber KM hat ja auch noch Beschwerdefrist...
Das AG hat nun einen Beschluß erlassen:
1.) KM bekommt keine VKH.
2.) Ist völlig schnurz, ob der Dienstwagen von KV mehr oder weniger wert ist, mehr als x Euro geht nicht (muß also doch kein Kleinbus als FW einfordern), auch wenn der Pflichtige privat alles frei hat, so wie KM das vorträgt. Damit bleibt er in der Gruppe 3 der DDT. Weil er 5 Unterhaltsberechtigte hat, ist eine Abstufung um 2 Stufen völlig in Ordnung. Damit ist er auf Stufe 1 der DDT angekommen. Der Mindestunterhalt abzgl. Kindergeldanteil wird weiterhin gezahlt. Anspruch auf mehr Unterhalt besteht zur Zeit nicht.
Was m. Erachtens fehlt, ist die Gültigkeit ab Antragstellung.
Aber das Geld ist sowieso schon ausgegeben.
Zusätzlich wurde eine mündl. Verhandlung Ende Oktober anberaumt. Ich bin allerdings nicht vorgeladen.
Fazit bis jetzt: Eine Ersparnis von 35 Euro monatlich. Das ist wohl schon mehr, als ich erwarten durfte.
Wenn man den Ertrag jetzt mal hochrechnet und überlegt, wieviele Leute damit beschäftigt waren...das Ergebnis hat doch auch nur
eine sehr kurze Halbwertzeit.
Im Raum steht die Ansprache der Umgangskosten. Mein RA will das per Vergleich erzielen. Das will ich allerdings nicht, weil ich dann den möglichen Erlös für sein Honorar verbraten muß (Vergleichsgebühr).
Wie kann ich mich da gegenüber meinen RA absichern, wenn ich der Verhandlung nicht beiwohne? Im Prinzip könnte ich ja jetzt auch sagen, paßt schon, können wir so lassen.
Aber KM hat ja auch noch Beschwerdefrist...