06-10-2012, 22:37
Heute kam ein Schrieb vom Jobcenter meines Vertrauens.
Als Leistungsbezieher möcht ich bitte Auskunft zum Sachstand des Verfahrens
"Unterhaltsabänderungsklage" erteilen. Kennt jemand die rechtliche Grundlage für das Begehren?
Am 20.06.12 gab es doch eine interne Geschäftsanweisung der BA, das Unterhaltspflichtige
nicht mehr zu Abänderung von Titeln aufzufordern sind.
Kurz gefaßt: Muß ich das beantworten?
Als Leistungsbezieher möcht ich bitte Auskunft zum Sachstand des Verfahrens
"Unterhaltsabänderungsklage" erteilen. Kennt jemand die rechtliche Grundlage für das Begehren?
Am 20.06.12 gab es doch eine interne Geschäftsanweisung der BA, das Unterhaltspflichtige
nicht mehr zu Abänderung von Titeln aufzufordern sind.
Kurz gefaßt: Muß ich das beantworten?