10-10-2012, 20:28
KM hat erwartungsgemäß Beschwerde gegen den Beschluß eingelegt.
Strittig ist, ob nun Herabsetzung von nur eine oder zwei Stufen
der DDT erfolgen soll. Das AG aber im Prinzip und nach wie vor noch der Auffassung, das zwei
Stufen abwärts für fünf U-Berechtigte korrekt ist. Schliesslich wurde das auch bei Titelerstellung so gemacht.
Jetzt hat sich aber die Einkommenssituation durch den Steuerklassenwechsel geändert.
Die Argumentation der Gegenseite ist, das der dödelige U-Pflichtige ja selber so ungerecht hat
titulieren lassen und sich jetzt ja wohl kaum darüber beschweren kann.
Güteverhandlung ist aufgehoben, der Beschwerde wird zunächst nicht abgeholfen.
Das Beschwerdeverfahren geht nun zum Beschwerdegericht OLG Hamm (Kinder leben in NRW).
Das Teil bekommt einen soooo langen Bart.
Strittig ist, ob nun Herabsetzung von nur eine oder zwei Stufen
der DDT erfolgen soll. Das AG aber im Prinzip und nach wie vor noch der Auffassung, das zwei
Stufen abwärts für fünf U-Berechtigte korrekt ist. Schliesslich wurde das auch bei Titelerstellung so gemacht.
Jetzt hat sich aber die Einkommenssituation durch den Steuerklassenwechsel geändert.
Die Argumentation der Gegenseite ist, das der dödelige U-Pflichtige ja selber so ungerecht hat
titulieren lassen und sich jetzt ja wohl kaum darüber beschweren kann.
Güteverhandlung ist aufgehoben, der Beschwerde wird zunächst nicht abgeholfen.
Das Beschwerdeverfahren geht nun zum Beschwerdegericht OLG Hamm (Kinder leben in NRW).
Das Teil bekommt einen soooo langen Bart.