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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#57
Selbstverständlich nur mit gezogener Handbremse:

Zitat:Es geht nicht um Besitzrechte der Väter, sondern um das Wohl des Kindes. Wenn das Kindeswohl entgegensteht, also zum Beispiel, wenn ein Kind, das wohlbehütet in einer Familie mit einem rechtlichen Vater aufwächst, daraus herausgerissen würde, steht das dem Umgangsrecht entgegen!”
http://www.hessen-tageblatt.com/bayern-v...lage-19497
Mit anderen Worten: wenn Muddi längst einen Ersatzpapa installiert hat, gibt's natürlich keinen Umgang mit dem echten Papa.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von Pistachio 00 - 17-10-2012, 13:07

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