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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#69
(18-10-2012, 01:33)sorglos schrieb: Jost Müller-Neuhoff erschreibt sich im Tagesspiegel ein Mutterkreuz: die Großtat des Gebärens muss vor fremdartigen Störenfrieden, potenziell Assozialen und heimatlosem Gesindel bewahrt werden.....
Das wird bestätigt, wenn man sich den Gesetzentwurf durchliest.
Hier komplett zu lesen:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...nn=1967012

Daraus unter Punkt VI. Alternativen:
Eine Aufnahme des mutmaßlichen biologischen Vaters in den Kreis derjenigen Personen, die nach §1598a BGB berechtigt sind, die biologische Abstammung des Kindes zu klären, würde die Stabilität der sozialen Familie unangemessen gefährden.

Diejenigen, die der Meinung sind, die Abstammung doch gleich nach der Geburt festzustellen, wird gleich ein großer Riegel vorgeschoben.

Den Hunderttausenden Kuckuckskindern wird das erfreuen. Big Grin
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von blue - 19-10-2012, 18:41

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