28-10-2012, 09:28
Vielen Dank für Eure Antworten.
Jessi hat es richtig wiedergegeben.
Während der Titulierung gab es eine Rechtsbelehrung. Zuerst verweigerte die Dame mir einen statischen Titel und meinte dann auf Nachfrage, ob ich noch relevante Dinge beachten müsse, dass das alles so in Ordnung wäre. Dann habe ich Sie auf die Begenzung zum 18. Lebensjahr angesprochen. Sie meinte das ginge und bräuchte man nicht, weil ja die Neuerhebung bei einem statischen Titel sowieso zwanghaft wäre. Letzlich wollte ich es nicht so unterschreiben und sie "drohte" damit einen weiteren Termin ansetzen zu müssen. Merkwürdiger Weise griff sie dann zum Telefon und hielt Rücksprache mit einer Kollegin und es ging auf einmal. Wie wohl sie mir miteilte, dass das statische Verfahren doch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen würde. "Das mache ich gerne" fügte ich hinzu und fragte auch noch, ob irgendwelche weiteren Nachteile entstehen würden. Das hat sie verneint. Bei der Unterschrift habe ich das Datum 1.1.2012 gesehen und machte mir noch Gedanken über den Zusatz. Dachte OK, der Beistand wurde Anfang des Jahres beantragt. Das Datum passt. Wenn sie den Zusatz bringt, ist das im Zweifelsfall ein Widerspruch in sich. Auf jeden Fall war mir nicht bewusst, dass ich eine Nachforderung erhalten könnte.
Was kann ich jetzt tun?
Widerrufen? (Die Titulierung ist erst am Montag 14 Tage alt) oder muss ich Klagen?
Jessi hat es richtig wiedergegeben.
Während der Titulierung gab es eine Rechtsbelehrung. Zuerst verweigerte die Dame mir einen statischen Titel und meinte dann auf Nachfrage, ob ich noch relevante Dinge beachten müsse, dass das alles so in Ordnung wäre. Dann habe ich Sie auf die Begenzung zum 18. Lebensjahr angesprochen. Sie meinte das ginge und bräuchte man nicht, weil ja die Neuerhebung bei einem statischen Titel sowieso zwanghaft wäre. Letzlich wollte ich es nicht so unterschreiben und sie "drohte" damit einen weiteren Termin ansetzen zu müssen. Merkwürdiger Weise griff sie dann zum Telefon und hielt Rücksprache mit einer Kollegin und es ging auf einmal. Wie wohl sie mir miteilte, dass das statische Verfahren doch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen würde. "Das mache ich gerne" fügte ich hinzu und fragte auch noch, ob irgendwelche weiteren Nachteile entstehen würden. Das hat sie verneint. Bei der Unterschrift habe ich das Datum 1.1.2012 gesehen und machte mir noch Gedanken über den Zusatz. Dachte OK, der Beistand wurde Anfang des Jahres beantragt. Das Datum passt. Wenn sie den Zusatz bringt, ist das im Zweifelsfall ein Widerspruch in sich. Auf jeden Fall war mir nicht bewusst, dass ich eine Nachforderung erhalten könnte.
Was kann ich jetzt tun?
Widerrufen? (Die Titulierung ist erst am Montag 14 Tage alt) oder muss ich Klagen?