30-10-2012, 21:40
(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Ich verpflichte mich, dem Kind - z. Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters - den nachstehenden Unterhalt zu zahlen und zwar monatlich in Voraus zum 1. eines jeden Monats; die rückständigen Beträge sofort.
Festsetzung des statischen Unterhalts
ab 01.01.2012 356 Euro; in Worten: dreuhundertsechsundfünfzig Euro.
Die entspricht dem Unterhalt Gruppe 2 der 3. Altersstufe, D'dorfer Tabelle (Stand 01.01.2010)
Dann zahlst Du 10 EUR mehr, als Du eigentlich zahlen müßtest. In der Gruppe 2 der 3. ALtersstufe sind nach einem Urteil vom April 2012 "nur" noch 346 EUR zu zahlen.
(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Die Unterjaltsverpflichtung endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
DAS ist sehr wichtig und kann Dir sehr viel Geld sparen, weil Du keine Aufhebungsklage machen mußt, wenn das Kind 18 geworden ist.
(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Bin ich dann nicht auch der gesetzl. Vertreter ergo Empfänger der Zahlung?
Der war gut!
Wovon träumst Du eigentlich nachts?
Simon II