04-11-2012, 20:39
Ibykus schrieb:.... Sie dagegen verletzen ganz offensichtlich lieber die Verfassung, die zu achten Sie gem. § 38 DRiG geschworen haben
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
und die zu beachten Art. 20 Abs. 3 GG Sie verpflichtet!
Nun räumt der Gesetzgeber Ihnen hinsichtlich Ihrer richterlichen Rechtsfindungsprozesse zwar ein sehr weitgefaßtes Unabhängigkeitsprivileg ein. Unabhängig vom Gesetz sind Sie aber nicht! Das haben Sie geschworen!.....