05-11-2012, 17:13
(05-11-2012, 16:16)p schrieb: sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragenDas Interesse dieser Reden entspricht genau dem Sinn des Gesetzes.
Es soll das ansonsten überwiegende Verwertungsverbot einschränken:
Grundsatz: öffentliches darf veröffentlicht werden.
Öffentliche Reden auf Demonstrationen bedienen grundsätzlich die Thematik der (Tages-)Veranstaltung.
Wer auf einer Veranstaltung zur Wiedereinführung der Monarchie ruft: "Wir wollen unseren alten Kaiser Wilhelm wieder haben", darf zitiert und veröffentlicht werden.