(12-11-2012, 20:27)PolyTrauma schrieb: Das JA kann Dich zu nichts zwingen.
Wenn Du einen pfändbaren Titel hast, kann das JA Dich sehr wohl zwingen.
2008 wurden die Titel auf eine neue Berechnungsgrundlage geändert. Dabei wurden die Prozentzahlen für die Altersstufen unterschiedlich angehoben. Dagegen hat einer geklagt und Recht bekommen.
Bemerkungen zu dem Urteil findet Ihr hier:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1307
Das Urteil selbst gibt es hier:
http://openjur.de/u/394908.html
AZ XII ZR 66/10
Und die Handlungsanweisungen für die JAs gibt es hier:
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/...4_2012.pdf
Desweiteren wurde Anfang 2011 der KU massiv angehoben.
Simon II