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JA auf Schadensersatz verklagen?
#4
(12-11-2012, 20:27)PolyTrauma schrieb: Das JA kann Dich zu nichts zwingen.

Wenn Du einen pfändbaren Titel hast, kann das JA Dich sehr wohl zwingen.

2008 wurden die Titel auf eine neue Berechnungsgrundlage geändert. Dabei wurden die Prozentzahlen für die Altersstufen unterschiedlich angehoben. Dagegen hat einer geklagt und Recht bekommen.

Bemerkungen zu dem Urteil findet Ihr hier:

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1307

Das Urteil selbst gibt es hier:

http://openjur.de/u/394908.html

AZ XII ZR 66/10

Und die Handlungsanweisungen für die JAs gibt es hier:

http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/...4_2012.pdf

Desweiteren wurde Anfang 2011 der KU massiv angehoben.

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
JA auf Schadensersatz verklagen? - von Simon ii - 12-11-2012, 20:19
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von Simon ii - 12-11-2012, 20:50
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von karlma - 12-11-2012, 21:06
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von p__ - 13-11-2012, 10:00

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