12-11-2012, 20:56
(12-11-2012, 20:50)Simon ii schrieb: Wenn Du einen pfändbaren Titel hast, kann das JA Dich sehr wohl zwingen.Ja aber dieser Titel muss ja irgendwo herkommen.
Und die Umrechnungsformel hat sich ja auch nicht das JA ausgedacht.
Wenn du nach 2008 den Titel geändert hast, musst du ihn ja auch unterschrieben haben.
Und ich vermute, du hast während dessen keine Daumenschrauben dran gehabt.
Das JA hat dich vermutlich nur "beraten".
Dafür kannst du sie nicht (erfolgreich) verklagen.