Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
JA auf Schadensersatz verklagen?
#11
(12-11-2012, 23:51)Jessy schrieb: Warum sollte eine schrittweise (monatliche) Verrechnung mit zukünftigem KU nicht möglich sein?

Guckst Du:

http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-ru...bot-f31243

Zitat:Ist für den Schuldner ein Rückzahlungsanspruch zu bejahen, steht einer Verrechnung der Rückzahlungsbeträge mit einem Anspruch auf Zahlung rückständigen Unterhalts für einen anderen Zeitraum oder des laufenden bzw. künftigen Unterhalts regelmäßig das Aufrechnungsverbot aus § 394 BGB entgegen. Danach kann gegen eine unpfändbare Forderung nicht aufgerechnet werden.

Ist schon alles vom Gesetzgeber so angelegt.

Und die dummen deutschen Männer haben diese Gesetze durchgewunken!

Simon II
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
JA auf Schadensersatz verklagen? - von Simon ii - 12-11-2012, 20:19
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von karlma - 12-11-2012, 21:06
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von Simon ii - 13-11-2012, 00:09
RE: JA auf Schadensersatz verklagen? - von p__ - 13-11-2012, 10:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? DamnatioAdBestias 10 3.536 08-09-2022, 19:25
Letzter Beitrag: DamnatioAdBestias
  Verwandte verklagen Alberto 3 1.873 10-12-2020, 19:13
Letzter Beitrag: kay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste