(12-11-2012, 23:51)Jessy schrieb: Warum sollte eine schrittweise (monatliche) Verrechnung mit zukünftigem KU nicht möglich sein?
Guckst Du:
http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-ru...bot-f31243
Zitat:Ist für den Schuldner ein Rückzahlungsanspruch zu bejahen, steht einer Verrechnung der Rückzahlungsbeträge mit einem Anspruch auf Zahlung rückständigen Unterhalts für einen anderen Zeitraum oder des laufenden bzw. künftigen Unterhalts regelmäßig das Aufrechnungsverbot aus § 394 BGB entgegen. Danach kann gegen eine unpfändbare Forderung nicht aufgerechnet werden.
Ist schon alles vom Gesetzgeber so angelegt.
Und die dummen deutschen Männer haben diese Gesetze durchgewunken!
Simon II