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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen.
#1
BGH bestätigt Urteil zum Enkelunterhalt

AZ: XII ZR 164/09 vom 14.03.2012

Offenbar ist es entgegen unserer Meinung doch nicht so schwer von einem Großelternteil Unterhalt zu bekommen, wie man hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...18&anz=399

nachlesen kann.

Die Leistungsunfähigkeit beider Elternteile und der anderen drei Großelternteile war festgestellt. Die übrig gebliebene Oma hatte ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2690 € und war dadurch lt. BGH zum Enkelunterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes verpflichtet.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen. - von Camper1955 - 24-11-2012, 23:06

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