24-11-2012, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2012, 23:52 von Camper1955.)
BGH bestätigt Urteil zum Enkelunterhalt
AZ: XII ZR 164/09 vom 14.03.2012
Offenbar ist es entgegen unserer Meinung doch nicht so schwer von einem Großelternteil Unterhalt zu bekommen, wie man hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...18&anz=399
nachlesen kann.
Die Leistungsunfähigkeit beider Elternteile und der anderen drei Großelternteile war festgestellt. Die übrig gebliebene Oma hatte ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2690 € und war dadurch lt. BGH zum Enkelunterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes verpflichtet.
lg
Robert
AZ: XII ZR 164/09 vom 14.03.2012
Offenbar ist es entgegen unserer Meinung doch nicht so schwer von einem Großelternteil Unterhalt zu bekommen, wie man hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...18&anz=399
nachlesen kann.
Die Leistungsunfähigkeit beider Elternteile und der anderen drei Großelternteile war festgestellt. Die übrig gebliebene Oma hatte ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2690 € und war dadurch lt. BGH zum Enkelunterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes verpflichtet.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.