24-11-2012, 23:27
@"p"
Punkt 2 habe ich meines Erachtens erfüllt.
Zum anderen Thread.
Das OLG Köln damals auf die gesteigerte Erwerbspflicht - auch der Kindesmutter - verwiesen.
Offenbar spielt die gesteigerten Erwerbspflichten für beide Eltern lt. BGH keine Rolle, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist.
für mich stellt das die bisherige Rechtsprechung, gerade was den Enkelunterhalt betrifft, auf den Kopf.
lg
Robert
Punkt 2 habe ich meines Erachtens erfüllt.
Zum anderen Thread.
Das OLG Köln damals auf die gesteigerte Erwerbspflicht - auch der Kindesmutter - verwiesen.
Offenbar spielt die gesteigerten Erwerbspflichten für beide Eltern lt. BGH keine Rolle, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist.
für mich stellt das die bisherige Rechtsprechung, gerade was den Enkelunterhalt betrifft, auf den Kopf.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.