25-11-2012, 13:49
(25-11-2012, 13:40)Camper1955 schrieb: in der Entscheidung des OLG Dresden wird nur festgestellt, dass die Eltern leistungsunfähig sind.
Es handelt sich hier um Zivilrecht! Wenn der Antragsgegner eine Sache nicht in Zweifel zieht, wird sie gar nicht geprüft. Der Schluss, dass die Eltern plötzlich keine Pflicht mehr haben, für ihr Kind zu sorgen und stattdessen gleich die Grosseltern einspringen müssen ist unzulässig.