25-11-2012, 14:00
(25-11-2012, 13:54)Camper1955 schrieb: Aber womit begründen OLG und BGH die Leistungsunfähigkeit angesichts gesteigerter Erwerbspflicht?
Nochmal: Der BGH wurde dazu überhaupt nicht gefragt. Eine Nullfrage ergibt eine Nullaussage und nicht die Aussage "betreuende Elternteile sind entpflichtet". Die hast du gemacht, nicht jedoch der BGH, der hat sie nicht mal angedeutet.
Und was am OLG lief, war nicht so strittig, dass es damit zur Revision ging. Du wirst keine Antwort finden, wenn die Frage nicht gestellt wurde.