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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen.
#10
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hätte der Rechtsbeistand der Oma zuerst einmal auf die gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern verweisen und da eine Entscheidung erzwingen müssen, bevor es dann zu den nachfolgenden Entscheidungen gekommen ist.

Wenn er das getan hat, dann müsste in 336 F 1929/05 doch ein weiteres Aktenzeichen stehen, das dann die Entscheidung begründet, warum beide leistungsunfähig sind.

Wenn Oma darauf verzichtet hat, dann müsste in 336 F 1229/05 doch zumindest stehen, dass die Oma selbst festgestellt hat, dass die Eltern leistungsunfähig sind. Dass also Einvernehmen darin besteht.

Gerade deswegen würde mich das erstinstanzliche Urteil schon interessieren.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen. - von Camper1955 - 25-11-2012, 14:12

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