25-11-2012, 15:38
Du verwechselst immer wieder die grundlegenden Prinzipien des Zivilrechts mit anderen Rechtgebieten. Wenn die zwei Bürger Oma und Mutter sich streiten, Mutter möchte 100% Unterhalt unter Nichtanrechnung des Unterhaltsvorschusses und Oma zweifelt an der Nichtanrechnung, dann fragt kein Richter nach dem Vater oder nach einer Erwerbsobliegenheit der Mutter. Es geht dann allein um die Frage einer konkreten Unterhaltsberechnung.
Im Strafrecht muss der Richter ungefragt selbst ermitteln (lassen), ob beispielsweise ein Tatbestand auch begründet ist. Staat gegen Bürger gemäss StGB und StPO. Zivilrecht: ZPO und FamFG.
Die Oma hat Geld, vielleicht wollte sie schon etwas für den Enkel zahlen, aber nicht so viel. Vielleicht hat sie einen miesen Anwalt, der ihr geraten hat nicht die Begründung, sondern nur die Berechnung anzuweifeln. Vielleicht wurde es angezweifelt und das Gericht hat die Sache so wie in den OLG-Entscheidungen gesehen, daraufhin hat die Oma nur hinsichtlich der Berechnung Revision eingelegt. An diesen Fall glaube ich allerdings weniger, denn dann wäre auch im oberinstanzlichen Urteil eine Spur davon zu finden gewesen.
Auf keinen Fall aber ist ein Schluss zu ziehen, Mütter wären aus ihrer Unterhaltspflicht raus. Das erweckt einen falschen Eindruck und lässt sich nicht begründen.
Im Strafrecht muss der Richter ungefragt selbst ermitteln (lassen), ob beispielsweise ein Tatbestand auch begründet ist. Staat gegen Bürger gemäss StGB und StPO. Zivilrecht: ZPO und FamFG.
Die Oma hat Geld, vielleicht wollte sie schon etwas für den Enkel zahlen, aber nicht so viel. Vielleicht hat sie einen miesen Anwalt, der ihr geraten hat nicht die Begründung, sondern nur die Berechnung anzuweifeln. Vielleicht wurde es angezweifelt und das Gericht hat die Sache so wie in den OLG-Entscheidungen gesehen, daraufhin hat die Oma nur hinsichtlich der Berechnung Revision eingelegt. An diesen Fall glaube ich allerdings weniger, denn dann wäre auch im oberinstanzlichen Urteil eine Spur davon zu finden gewesen.
Auf keinen Fall aber ist ein Schluss zu ziehen, Mütter wären aus ihrer Unterhaltspflicht raus. Das erweckt einen falschen Eindruck und lässt sich nicht begründen.