(26-11-2012, 18:28)Austriake schrieb: Zuletzt: für den Jüngsten, der noch bei ihr lebt, will sie jetzt plötzlich 152% nach DDT. Nachdem der Kindesunterhalt zwei Jahre lang nicht strittig war. Der Junge wird aber kommenden Sommer die Realschule abgeschlossen haben und eine Berufsausbildung beginnen, so die telefonische Auskunft seiner künftigen Chefin. Dann wird sich der KU ohnehin reduzieren, da sein Einkommen gegengerechnet wird. Macht es Sinn, hier noch auf die Schnelle selber was zu titulieren? z.B. den jetzigen 100%-Satz bis zum Erreichen der Volljährigkeit?
Ich habe Deinen Fall nicht verfolgt: Liegt noch kein Titel für KU vor?
Falls ein Titel besteht: Bleib cool! Sie kann nicht einfach von Dir mehr fordern, sondern muß dafür ein Gerichtsverfahren in Gang setzen.
Falls ein Titel nicht besteht: Vermutlich wäre es dann besser, wenn Du schnell noch in der jetzigen Höhe titulierst.
Wie alt ist das Kind und wann genau soll es die Ausbildung beginnen?
Simon II