26-11-2012, 19:52
(26-11-2012, 19:21)Austriake schrieb: das Kind ist seit letzter Woche 16; er besucht die Abschlussklasse 10 der Realschule. Im Sommer wird er fertig sein und voraussichtlich im August oder September 2013 seine Lehre antreten.
Na, hoffentlich macht er das auch!
(26-11-2012, 19:21)Austriake schrieb: Ich werde wohl die aktuellen 334.- € freiwillig titulieren.Das wäre dann befristet bis November 2014, also absehbar.
Hier muß ich p zustimmen: Maximal bis September 2013 befristen!
Jenachdem, welche Ausbildung er anfängt, bekommt er schon ein recht üppiges Ausbildungsgehalt, das er bis auf einen relativ kleinen Abzug für seinen Unterhalt einsetzen muß.
Dadurch würde sich Dein zu zahlender KU verringern oder ganz wegfallen.
(26-11-2012, 19:21)Austriake schrieb: Zum nachehelichen Unterhalt der Exe: das Gerichtsverfahren ist schon anhängig, und zwar im Rahmen der Scheidungsklage im sog. Verbundverfahren. Parallel dazu sind wir noch im Clinch wegen Zugewinnausgleich.
Viel Glück!
Simon II