29-11-2012, 16:59
(26-11-2012, 18:28)Austriake schrieb: Jetzt wirds aber interessant: angeblich kann Exe gar keine Erwerbsunfähigkeits-Rente bekommen, weil sie schon ein paar Jahre keine Beiträge mehr bezahlt hat (aus ihrem 400-Euro-Job wurden wohl keine Rentenbeiträge abgeführt). Ist das tatsächlich so?
Ausser dem Elementar-Unterhalt verlangt sie obendrauf noch 230.- Euro monatlich Krankenversicherung und 350.- Euro Altersvorsorgeunterhalt - trotz durchgeführtem Versorgungsausgleich. Begründung: ihre Rentenansprüche aus eigenen und von mir erworbenen Rentenpunkten reichten für die Grundsicherung nicht aus, so dass sie in Zukunft Altersvorsorge betreiben müsse- auf meine Kosten, versteht sich. Sie kann ja nicht mehr wegen ihrer Unterhaltsneurose...
Kann jemand hierzu einen qualifizierten Kommentar abgeben?
Zum Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit:
Nehmen wir zum Beispiel an, ich hätte 30 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt, setze dann aber ein paar Jahre aus wegen nicht versicherungspflichtiger Tätigkeit (ehrenamtlicher Auslandsaufenthalt z.B.). Dann, zurück in Deutschland, passiert mir ein selbstverschuldeter Autounfall, als dessen Folge ich dauernd erwerbsunfähig bleibe. Ist es dann so, dass die 30 Jahre Beitragszahlung perdu sind weil ein paar Monate keine Beiträge mehr entrichtet wurden? Kann die Rentenversicherung die Zahlung der EU-Rente ablehnen mit dieser Begründung?
Versorgungsausgleich:
Mit der Übertragung der Entgeltpunkte zum Zeitpunkt der Scheidung ist der Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die Ansprüche des geschiedenen Ehepartners sind abgegolten. Kann dieser geschiedene Partner nunmehr nachehelichen Unterhalt verlangen (zum Zwecke des Aufbaus einer eigenen Alterversorgung) mit der Begründung, die übertragenen Entgeltpunkte reichten nicht aus für eine ausreichende Altersversorgung in Höhe des Mindestbedarfs?
Wenn das so möglich ist, warum wird dann überhaupt ein Versorgungsausgleich durchgeführt?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1