06-12-2012, 15:10
(29-11-2012, 17:18)karlma schrieb: zu 1 guggst du hier:
Zitat:§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1.
teilweise erwerbsgemindert sind,
2.
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.
vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Beim Aktenstudium ist mir aufgefallen:
Exe hat im September 2008 einen 400-Euro-Job angefangen, die Rentenversicherung hat wieder Beiträge eingezahlt bekommen (steht bei der RV im Bescheid zum Versorgungsausgleich). NACH dem Trennungsdatum Mai 2010 hat Exe den Job nicht mehr angetreten (sie war ab März 2010 krank geschrieben), somit flossen auch keine Beiträge mehr. Das Familiengericht hat ihr aber für die Zeit der Trennung ein fiktives Einkommen von 400.- Euro unterstellt- nämlich die Fortführung dieser Tätigkeit.
Fakt ist nunmehr: Exe hat keine Beiträge bezahlt (resp. ihr Arbeitgeber- aber dass der keine Beiräge mehr bezahlt hat lag im Verschulden der Exe), um die obigen Kriterien zu erfüllen. Ich behaupte sogar, sie hat es vorsätzlich getan um mich maximal zu schädigen. Damit hat sich Exe selbst in eine Situation gebracht, dass sie keine EU-Rente beanspruchen kann- und daher fordert sie nachehelichen Unterhalt von mir, unbefristet bis zu ihrem regulären Alters-Renteneintritt irgendwann in 2026 oder 2027.
Meine Anwältin meint, das sei legal (Schuldfrage sei abgeschafft) und ich müsse das wohl so hinnehmen. Einzig um die Höhe des monatlichen Zahlbetrages könne man noch streiten.
Forderung der Exe liegt bei 1.360.- € monatlich, für fünfzehn Jahre.
Eventuell könne man auf 1.100.- € drücken, mehr sei nicht zu erwarten.
Mir fällt es schwer, das zu glauben. Wer sich vorsätzlich in eine Situation bringt dass er danach einem anderen zur Last fällt- der gewinnt?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1