18-12-2012, 16:34
(18-12-2012, 15:47)IPAD schrieb: Aber bei solch einer Situation noch Unterschriften zu leisten, die einem nachher negative Folgen bescheren, würde ich nicht.Es geht doch in erster Linie "nur" um die Krankenversicherung. Diese Vollmacht sollte der Versicherungsnehmer doch jederzeit rückgängig machen können.
Meines Erachtens stellt der TO zum richtigen Thema die falschen Fragen.