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Versicherung für Unterhalt ?
#1
Ich habe mir mal folgendes überlegt: Es gibt doch für alle Lebensbereiche quasi eine Versicherung. In vielen Fällen ist eine Versicherung sogar Pflicht. Es gibt eine Autohaftpflichtversicherung z.B. verpflichtend, aber auch Pflege, Kranken - oder Rentenabzüge- sind i.d.R. verpflichtend. Oder man denke an die einfache Haftpflichtversicherung!

Warum hat man die Pflicht eingeführt ? - Weil Keiner es stemmen kann, wenn er z.B. einen Unfall baut und daran schuld ist und mehr passiert z.B. Oder weil keiner eben mal so 1000, 10000 oder 100.000 Euro hat. Deswegen hat man die Versicherungen VERPFLICHTEND eingeführt.

So und nun kommt eigentlich meine Anregung: Es kann kaum bzw. kein Vater - bzw. Unterhaltspflichtige wirklich i.d.Regel die oben angesprochenen 100.000 pro Kind auf 18 Jahre, oder Unterhalt für die Frau wirklich finanzieren.
Es ist auch nicht zuzumuten. Baue ich einen Autounfall mit 100.000 Euro Schaden, werde nicht ich zu der Zahlung von 300 Euro a 18 Jahre verdonnert, sondern die Versicherung zahlt. Grund: Die Versicherung ist verpflichtend.

Wie wäre es , wenn der Vater und die Mutter verpflichtend für das Kind eine Art Versicherung abschließen müssen,
sozusagen eine Kinderversicherung. Dann würde nach einer Trennung je nach dem, wie lange Eingezahlt wurde, das Kind allein dadurch eine Versorgung haben.
Und es wäre gerecht: In Zeiten des Zusammenseins wurde von beiden Partnern fürs Kind das gleiche beigesteuert.
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#2
ja möglich. Nur wie hoch soll der Monatsbeitrag für solch eine Versicherung sein? Bei dem Scheidungsraten müsste die sicherlich 300 Euro im Monat kosten.
Wenn denn auch noch das Klagerisiko dazukommt sind es schnell 400 Euro und dafür kann gerade mal ein Kind abgedeckt werden.
Keine Versicherung wäre so dämlich solch ein Risiko einzugehen.
Nur Ehemänner machen das.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Pflichtbeitrag etwa in Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen z.B. ; allerdings nicht höher wie 164 Euro, so daß es durchs Kindergeld abgedeckt ist. Oder überhaupt das Kindergeld streichen bzw. mit dem Pflichtbeitrag verrechnen.
Außerdem könnte man es staatlich durch einen Sicherungsfond absichern. Es gibt einen Rentensicherungsfond, aber keinen Kinderfond - warum nicht ?
Es gibt ja auch Lebensversicherungen. Natürlich müsste man auch die Voraussetzungen formulieren. Es muss gerecht sein natürlich, wenn eine Mutter oder ein Vater schon früh zu einer Trennung kommen, bekommt natürlich der, der sich früh trennt, dementsprechend weniger Geld aus dem Fond.

Das Kindergeld momentan sichert niemanden ab. Ein Kindersicherungsfond ggf. schon.
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#4
wenn diese versicherung teurer als 42,- € pro monat ist, dann ist diese einfach zu teuer! da ist meine versicherung günstiger.
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#5
(21-06-2009, 08:48)Cocktail-Detlef schrieb: wenn diese versicherung teurer als 42,- € pro monat ist, dann ist diese einfach zu teuer! da ist meine versicherung günstiger.

*lach*

...Blödmann... Big Grin

Das Thema ist ganz einfach zu klären:
Eine Versicherung will Gewinn machen. Wenn damit ein Gewinn zu machen wäre, hätte es die Allianz oder DBV oder sonst wer schon im Angebot. Die Statistiken zu Scheidungen und co existieren schon länger und weisen in eine bestimmte Tendenz.

Also ich hab noch nix von so einer Versicherung gehört. Auch wenn die Idee recht reizvoll erscheint...
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#6
(21-06-2009, 00:19)Einer von Millionen schrieb: Ehescheidung, Unterhaltsstreitigkeiten u. Sorgerecht sind ja nicht mal mit einer normalen Rechtsschutz-Versicherung abgesichert.

Rechtsstreitigkeiten darüber nicht, aber oft ist eine Erstberatung bei einem Anwalt mit drin.
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#7
Ich denke, die Antwort darauf ist ziemlich einfach : wie schon oben gesagt, will eine Versicherung natürlich Gewinn machen -- und möglichst Risiken abdecken, die statistisch kalkulierbar sind, und daran die Prämien ausrichten.

Eine Versicherung gegen Unterhalt ist statistisch nicht kalkulierbar (jetzt werden einige wieder aufschreien..), denn der Zustand Trennung/ Scheidung ist von den "Versicherungsnehmern" beliebig manipulierbar -- wenn ich meine,
ein Plus "erwirtschaftet" zu haben, kann ich mich jederzeit (zumindest formal) "trennen", unterhaltspflichtig werden (kann mich sogar formal verurteilen lassen) -- und somit den "Versicherungsfall" herbeiführen.

Gruß, Gummel
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#8
(21-06-2009, 17:40)Gummel schrieb: Ich denke, die Antwort darauf ist ziemlich einfach : wie schon oben gesagt, will eine Versicherung natürlich Gewinn machen -- und möglichst Risiken abdecken, die statistisch kalkulierbar sind, und daran die Prämien ausrichten.
Völlig richtig! Von daher bin ich ja grundsätzlich für eine -Warndatei- für potentiell heiratswillige Männer! Big GrinTongueWink
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#9
Es geht um eine staatliche Versicherung. Die Versicherung kostet im Endeffekt nichts, weil der Familienfond, der das Kindergeld in Höhe von 164 Euro ersetzt die passende Gegenfinanzierung ist. Cocktail zahlt ja 42 Euro, während der Familienfond durch das Kindergeld finanziert wird.
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#10
Hallo Vater --

dann will ich ganz klar sagen, wie das laufen würde : ich werde Vater, trenne mich von der Kindsmutter (lebe getrennt im eigenen Haus -- wer will mir das verwehren ?) und nehme diese "staatliche Versicherung in Anspruch. Bei 40 % der Ehen geschieht dies per Scheidungsurteil, bei den restlichen 60 % per "Getrenntlebend" -- so blöd ist der Staat ja nun auch nicht (auch wenn's manchmal so scheint).
Was meinst Du, wie derartige Ratschläge dann in den Foren sprießen würden ?

Dann sollte der Staat besser gleich eine Grundsicherung für jedes Kind von xxx Euro einführen -- das wäre eine geradlinige Lösung, die ich auch favorisieren würde.

Gruß, Gummel
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#11
(21-06-2009, 18:16)Vater schrieb: Es geht um eine staatliche Versicherung.
Dich davor zu schützen, den Schniedel irgendwo reinzuhalten? Verstehe ich nicht. Sad
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#12
(21-06-2009, 20:35)Rumpel schrieb: @Blue
Es geht darum den Schniedel Versicherungstechnisch zu schützen,
nach dem raushalten Smile
Nur "Reinhalten" mit entsprechender Vorsorge, der Ursel den weiteren
Bevölkerungsrückgang in Absurdistan vor Augen zu führen. ExclamationTongue

Nach dem Motto:

Lümmeltüten finde ich gut!
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#13
Stimmt, Gummel. Funktioniert nicht.
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#14
ich finde, dass generell der deutsche staat sich um alles kümmern MUSS. der deutsche bürger hat durch die hohe abgabenlast keine chance eigenverantwortlich zu agieren und reagieren. ziemlich einfaches prinzip, wie ich meine. entweder behalte ich mein geld und ich regle alles selber oder der staat nimmt es und die regeln das.

mit den kindern ist es ebenso. der staat mischt sich sein, dann soll er auch verantwortlich agieren und alle kinder anständig versorgen. der staat will kontrollieren, gerne, dann soll er auch zahlen.

bei mir ist das ziemlich simpel. der thailändische staat kümmert sich nicht um meine belange, richtig so, weil ich ein ausländer bin. als ausländer habe ich keine rechte, nochmals richtig. thailand nimmt mir auch kein geld weg! und das ist auch richtig!

meine unterhaltsundnichtpassentzugsversicherung in höhe von 42,- € hat nur einen schweren haken - mein versicherungsgeber ist unberechenbar, handelt willkürlich und nach belieben, lügt und betrügt. er ändert die regeln eigenmächtig.

so ist das eben, wenn man ein deutscher ist.
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#15
(22-06-2009, 03:47)Cocktail-Detlef schrieb: ich finde, dass generell der deutsche staat sich um alles kümmern MUSS. der deutsche bürger hat durch die hohe abgabenlast keine chance eigenverantwortlich zu agieren und reagieren.
So sieht das aus!

In Deutschland läuft eben vieles subtiler ab als in China und anderen repressiven Staaten.

Der deutsche Staat zieht seinen Bürgern finanziell die Hosen aus und bringt sie so in seine Abhängigkeit. Dazu kommen massenhaft gängelnde Gesetze.

So sieht es oberflächlich noch rechtsstaatlich und freiheitlich aus. Aber eben nur oberflächlich gesehen.

Cocktail-Detlef schrieb:ziemlich einfaches prinzip, wie ich meine. entweder behalte ich mein geld und ich regle alles selber oder der staat nimmt es und die regeln das.

mit den kindern ist es ebenso. der staat mischt sich sein, dann soll er auch verantwortlich agieren und alle kinder anständig versorgen. der staat will kontrollieren, gerne, dann soll er auch zahlen.

Leider haben wir in Deutschland nicht (mehr) die Wahl.
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#16
Wir haben in Deutschland nicht (mehr) die Wahl...

Das Kümmern des Staats um alle Lebensbereiche, wie es in D mittlerweile immer mehr Wirklichkeit wird bringt auch einen gewaltigen Aufwand an Mitarbeitern, die das Umverteilen steuern und regeln. Die profitieren vom System und die entscheiden bei jeder Wahl für eine Beibehaltung, wenn nicht sogar Verdichtung.
Einen Rückwärtsgang gibt es nicht mehr, da wachstum Pflicht ist.
Nur ein Zusammenbruch ermöglicht einen Neuanfang.
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#17
Der Bundestag besteht ja auch fast nur noch aus Beamten und Juristen.
Was sollen die auch anderes entscheiden, als möglichst viel Futter für ihre Tröge.
Produktiv arbeitende Menschen kommen da nicht mehr vor, wer sollte also deren Interessen vertreten.
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#18
Damit ist die Versicherungsbranche der Scheidungsindustrie beigetreten.

1.
Ich halte das Geschäftsmodell für unmoralisch.

2.
Der Versicherungsgedanke sichert den Ausnahmefall ab.
Verkehrsunfälle, Wohnungsbrand, Wasserschaden, …

Bei einer Scheidungsquote von 50% kann aber nicht von Ausnahmen mehr die Rede sein. Damit ist das von der Systematik her nicht mehr versicherbar.

3.
Im Prinzip krankt die Rentenversicherung daran, dass sie in ihrem Ursprung nur für Ausnahmefälle fällig wurde (nur wenige erreichten das von Bismark gesetzte Rentenalter), heute erreichen die Meisten das Rentenalter.

Für etwas, was die Regel ist muss man sich etwas anderers als eine Versicherung einfallen lassen. Versicherbar sind nur Ereignisse, die nicht zur Regel werden.
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#19
Nunja, Knecht, habe mal kurz einige Bedingungen überflogen.
Zitat:Nichteheliche Lebenspartner und andere nichtverheiratete Personen können diesen Versicherungsschutz nicht abschließen.

Die Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Ehesachen beträgt bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall. Der Jahresbeitrag liegt bei 120 Euro.

Eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Rechtsschutzfall ist obligatorisch.

Der Rechtsschutz in Ehesachen kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutzpaket abgeschlossen werden, zum Beispiel....
Wenn ich bedenke, dass mich meine Umgangsklage satte 19 Euro Big Grin gekostet hat, kann ich gerne auf so ein Angebot verzichten.
Vorsicht also!
Ich muss mich selbst korrigieren, nachdem ich die Kostenrechnung der Gerichtskasse gerade nochmal rausgekramt hatte.

Es waren laut:
§§ 94 I Nr. 4, 32 KostO Umgangsregelung:

Wert: 3.000,00 Euro
Mein Anteil 50/100

13,00 Euro.

Big Grin

Die Kosten des Gutachtens? .... Darüber will ich gar nicht schreiben. Sad
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