18-12-2012, 21:53
(18-12-2012, 16:34)blue schrieb:(18-12-2012, 15:47)IPAD schrieb: Aber bei solch einer Situation noch Unterschriften zu leisten, die einem nachher negative Folgen bescheren, würde ich nicht.Es geht doch in erster Linie "nur" um die Krankenversicherung. Diese Vollmacht sollte der Versicherungsnehmer doch jederzeit rückgängig machen können.
Meines Erachtens stellt der TO zum richtigen Thema die falschen Fragen.
Falsch! Es geht nicht "nur" um eine Krankenversicherung nebst Vollmacht für diese. Die Trennung ist bereits Realität aus Sicht der Noch Frau (nach erhaltener PN), was TO vermutlich noch nicht so recht wahr haben will. Deswegen stellt der TO die falsche Fragen zum falschen Thema. Vielmehr sollte TO den Ratschlag befolgen, hier die wahre Situation konkret zu beschreiben und eben nicht die Vollmacht zu unterscheiben.
Ich rate dazu, abzuwarten, ob TO die wichtigen Infos hier teilt.