19-12-2012, 17:45
(19-12-2012, 16:37)Zahlmeister schrieb: Muß ich während der Aktion eine Kamera mitlaufen lassen um zu bestätigen daß alles einvernehmlich geschehen ist???
Damit würdest du lediglich dein Strafmaß reduzieren können. Anstatt für Vergewaltigung bist du dann für illegale Bild und Tonaufzeichnungen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Schl**** zu verurteilen.
Auf femininer Seite ändert dies nichts.