23-12-2012, 16:36
die Verzichtserklärung wirkt sich aber nur auf vergangenen Unterhalt aus, hat also nur Wirkung bei den (angeblichen und stets bestrittenen) alten Forderungen aus den Zeiten der teilweisen Leistungsfähigkeit.
Den Verzicht darauf habe ich - so denke ich jedenfalls - ausreichend im kürzlichen Mailverkehr dokumentiert.
Eine Verzichtserklärung für künftigen Unterhalt beißt sich mit BGB § 1614 und der laufenden Rechtsprechung.
Zur Zeit geistert also ein jederzeit vollstreckbarer Titel umher, der mir bei meiner Gehaltsentwicklung der letzten 12 Monate ganz und gar nicht schmeckt. Lässt er doch Frau Mama ganz aussen vor.... Und wenn Töchterlein meint "jetzt will ich", dann habe ich wieder die Defensive bzw. die Ar***karte gezogen. Keine Lust drauf.
Folglich muss ich erstmal den status quo in meine Richtung verschieben. Die Frist läuft und mein Anwalt wartet nach ausführlicher Beratung nur auf den Startschuß.
Den Verzicht darauf habe ich - so denke ich jedenfalls - ausreichend im kürzlichen Mailverkehr dokumentiert.
Eine Verzichtserklärung für künftigen Unterhalt beißt sich mit BGB § 1614 und der laufenden Rechtsprechung.
Zur Zeit geistert also ein jederzeit vollstreckbarer Titel umher, der mir bei meiner Gehaltsentwicklung der letzten 12 Monate ganz und gar nicht schmeckt. Lässt er doch Frau Mama ganz aussen vor.... Und wenn Töchterlein meint "jetzt will ich", dann habe ich wieder die Defensive bzw. die Ar***karte gezogen. Keine Lust drauf.
Folglich muss ich erstmal den status quo in meine Richtung verschieben. Die Frist läuft und mein Anwalt wartet nach ausführlicher Beratung nur auf den Startschuß.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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