23-12-2012, 17:02
Auf künftigen Unterhalt wird nicht verzichtet, nur der Titel wird für ungültig erklärt. Erneute Unterhaltsforderungen können die Kinder immer stellen. Auch dann, wenn dir der Originaltitel ausgehändigt wurde. Mit dem Titel ist der Anspruch nicht weg, nur die Vollstreckbarkeit und die Gelder der Vergangenheit.