23-12-2012, 17:17
(23-12-2012, 10:58)p schrieb: Die beste Lösung für das Problem mit dem Titel ist, unabhängig von der Auslieferung des Originaltitels immer einen Verzicht unterschreiben zu lassenIch wäre gar nicht darauf gekommen, das Orginal anzufordern. Der Wisch dokumentiert doch nur meine Verpflichtung. Er begründet sie doch nicht.
Die Verpflichtung wird durch den Verzicht desjenigen, gegenüber dem ich verpflichtet bin, aufgehoben, und ich will ein Dokument über den Verzicht haben.
Wenn ich eine Rechnung bezahle, gibt mir der Verkäufer auch nicht das Original der Bestellung zurück. Wie bescheuert ist das eigentlich?