24-12-2012, 11:21
(24-12-2012, 09:12)vorsichtiger schrieb: Nehmen wir an, ich folge ausschließlich der T-faq und habe nur die Verzichtserklärung. Dann ist es dennoch möglich eine Vollstreckung loszuleiern.Diese könnte man doch der Bank und dem Arbeitgeber vorlegen. Dann würde die versuchte Vollstreckung meiner Meinung nach ins Leere laufen.