06-01-2013, 22:17
Bei der einen Entscheidung geht es nur um Berechnungen, bei der anderen hat sich der Großvater gegen die grundsätzliche Inanspruchnahme auf Unterhalt gewährt, weil die Leistungsunfähigkeit der Mutter nicht festgestellt ist.
Jeder Opa und jede Oma sollte also zunächst einmal behaupten, dass die Eltern leistungsfähig sind. Diese müssen dann das Gegenteil belegen, was vor deutschen Familiengerichten fast unmöglich ist.
Fazit: @camper, nicht versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Diese beiden Entscheidungen sind nicht vergleichbar. Deshalb muss man sich auch nicht die Frage stelle warum hier so und da so.
Jeder Opa und jede Oma sollte also zunächst einmal behaupten, dass die Eltern leistungsfähig sind. Diese müssen dann das Gegenteil belegen, was vor deutschen Familiengerichten fast unmöglich ist.
Fazit: @camper, nicht versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Diese beiden Entscheidungen sind nicht vergleichbar. Deshalb muss man sich auch nicht die Frage stelle warum hier so und da so.