08-01-2013, 23:06
Ach ja, ein Hoch auf die deutsche Rechtsprechung.
Im Klartext heißt es abwarten und u.U verklagen lassen.
Wer trägt in diesem Fall eig die Kosten der Klage, die vom JA
eingericht wird? Sollte das JA im recht sein wohl ich aber im anderen
Fall?
Was ist mit der Kindesmutter? Ist sie durch die Beistandsschaft fein raus
oder kann sie auch belangt werden?
Im Klartext heißt es abwarten und u.U verklagen lassen.
Wer trägt in diesem Fall eig die Kosten der Klage, die vom JA
eingericht wird? Sollte das JA im recht sein wohl ich aber im anderen
Fall?
Was ist mit der Kindesmutter? Ist sie durch die Beistandsschaft fein raus
oder kann sie auch belangt werden?