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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#7
Sollte das JA nicht im Recht sein, trägt das JA (und damit der Staat) die Kosten des Verfahrens. Die KM wird hierbei nicht belangt, da hier das JA als "staatlich autorisiertes Inkassobüro der KM" fungiert.

Du hast Stufe 7 angeboten, und damit hättest du vor Gericht wohl auch gute Chancen. Hast du evtl. einen Kontakt zur KM? Wenn sie der Beiständin sagt, dass sie mit Stufe 7 einverstanden ist, wird die JA-Tussi die Angelegenheit wohl auch so akzeptieren. Insgesamt finde ich deinen Umgang mit der Angelegenheit soweit ganz gut, zumindest ist dein Vorgehen und deine Meinung, weswegen du wieviel UH zahlen solltest, klar strukturiert.
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von Jessy - 09-01-2013, 00:43

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