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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#10
(09-01-2013, 09:40)Rockwurst schrieb: [i]Sehr geehrte Frau XXX,

ich bin bereit eine Titulierung zu Unterschreiben, welche folgenden Inhalt hat:
Ich persönlich würde in Deinem Fall nicht zu viel mit dem JA kommunizieren. Bringt meist nichts, da sie meist argumentationsresistent sind. Wenn Dein Einkommen höher ist, als im letzten Titel, dann mach einen neuen beim Notar und lege diesen vor und warte ab, ob sie trotzdem klagen.

Bei Deinem Titel mit Stufe 7 der DüTab stehen die Chancen vor Gericht nicht so schlecht. Insbesondere weil der Streitwert irgendwann uninteressant wird.
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von blue - 09-01-2013, 09:51

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